SOLARPAKET 1: ÄNDERUNGEN im Überblick
![SOLARPAKET 1: ÄNDERUNGEN im Überblick](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Der Bundestag hat das Solarpaket 1 beschlossen. Auch der Bundesrat hat bereits zugestimmt. Der Inhalt entspricht dem Entwurf in der Ausschussfassung, den wir hier schon vorgestellt haben.
Jetzt muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlich („verkündet“) werden. Die Regelungen treten im Prinzip am Folgetag in Kraft. Eine ganze Batterie… weiterlesen…
![Balkon-PV: Gesetzesänderung soll Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern stärken](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Beinahe im Schatten des „Solarpaket 1“ schlummerte ein zweites Gesetz, das Balkon-Solaranlagen oder, im Gesetzeswortlaut, „Steckersolargeräte“ betrifft.
Dieses Gesetz hat der Bundestag vergangene Woche verabschiedet: Es soll es Mieterinnen und Mietern in Mietwohnungen sowie den Mitgliedern einer WEG künftig erleichtern, Steckersolargeräte beispielsweise auf ihrem Balkon zu errichten. Konkret will der Gesetzgeber die Steckersolargeräte in die Liste… weiterlesen…
Solarpaket 1 tritt morgen in Kraft
![Solarpaket 1 tritt morgen in Kraft](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Das Solarpaket 1 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit morgen, 16. Mai 2024, in Kraft.Es gibt allerdings viele Übergangsvorschriften und ein großer Teil des Pakets steht unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU.
Link zum Bundesgesetzblatt Teil… weiterlesen…
SOLARPAKET 1: Naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solaranlagen des ersten Segments
![SOLARPAKET 1: Naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solaranlagen des ersten Segments](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Das Solarpaket 1 will für neue Photovoltaikanlagen des ersten Segments die Einhaltung von Naturschutz-Mindestkriterien sicherstellen. Konkret müssen Freiflächensolaranlagenbetreiber, die die EEG-Förderung in Anspruch nehmen oder Gebote abgeben wollen, grundsätzlich mindestens drei von fünf naturschutzrelevanten Kriterien erfüllen.
Die Regelung in den neu eingeführten aber noch nicht in Kraft getretenen §§37 Abs. 1a (für Ausschreibungsanlagen) und 48… weiterlesen…
![SOLARPAKET 1: Bürgerenergie-PV-Freiflächenanlagen bis 6 MW ohne Zusammenfassung mit anderen (nicht-Bürgerenergie-) Anlagen](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/2024/05/FF-PV-Reihe_pixabay-1024x682.jpg)
Bei der Einordnung in die Förderkriterien nach § 24 Abs. 1 EEG werden mehrere Anlagen grundsätzlich zusammengefasst und als eine Anlage behandelt, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen sind. Für Freiflächenanlagen gilt das nach § 24 Abs. 2… weiterlesen…
SOLARPAKET 1: Keine Pönale bei Defekt und unverzüglicher Reparatur der Fernwirkeinrichtungen
![SOLARPAKET 1: Keine Pönale bei Defekt und unverzüglicher Reparatur der Fernwirkeinrichtungen](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Wer die „technischen Vorgaben“ des § 9 EEG wie Fernwirkeinrichtungen für den Netzbetreiber nicht installiert, wird vom Netzbetreiber zur Kasse gebeten, und zwar saftig: 10 € „Pönale“ pro kW installierte Leistung sind zu zahlen, bei nachträglicher Installation reduziert sich die Pönale auf € 2 – rückwirkend, d.h. es gibt 8 € pro kW zurück.
Das… weiterlesen…
![SOLARPAKET 1: Reduzierung der Grenze zur Ausschreibung bei Dachanlagen auf 750 kW](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Bei Solaranlagen des zweiten Segments (auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden) soll es eine Rolle rückwärts geben: Die Ausschreibungsgrenze wird wieder auf 750 kW zurückgenommen, d.h. Anlagen über 750 kW bekommen ab Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Förderung durch die Marktprämie, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag auf einen dort „gebotenen“… weiterlesen…
![SOLARPAKET 1: PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten auch ohne Zuschlag gefördert, aber Deckelung der PV auf landwirtschaftlichen Flächen insgesamt auf 80 GW bis 2030.](https://www.green-energy-law.com/wp-content/uploads/default-image.jpg)
Auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten kann zukünftig auch ohne Zuschlag in der Ausschreibung eine Freiflächenanlage (unter 1 MW/Bürgersolar) errichtet werden, wenn keine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zur Begrezung der entsprechenden Flächen nach § 37c Abs.1 EEG-neu entgegensteht.
Allerdings reduziert sich bei Freiflächenanlagen, die ohne Zuschlag auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, der anzulegende Wert… weiterlesen…